Beförderungsbedingungen
Diese Beförderungsbedingungen gelten für alle Fahrten mit der MS Pörtschach / Wörthersee Fähre – Charter. Mit dem Erwerb eines Tickets werden sie anerkannt.
1. Geltungsbereich
Diese Beförderungsbedingungen gelten für alle Fahrten mit der MS Pörtschach am Wörthersee.
2. Vertrag und Ticket
Der Beförderungsvertrag kommt mit dem Kauf des Tickets zustande.
Das Ticket ist während der gesamten Fahrt aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Es gilt nur für die gebuchte Fahrt.
3. Beförderung
Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten.
Personen, die die Sicherheit oder Ordnung gefährden, können von der Beförderung ausgeschlossen werden.
4. Verhalten an Bord
- Den Anweisungen der Besatzung ist Folge zu leisten
- Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht missbraucht werden
- Andere Personen dürfen nicht gefährdet oder belästigt werden
- Das Schiff und seine Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln
5. Hunde
Hunde dürfen nur mit Zustimmung und unter Aufsicht mitgeführt werden und haben Maulkorb zu tragen und sind anzuleinen.
6. Betriebszeiten und Änderungen
Betriebszeiten sind unverbindlich. Änderungen oder Ausfälle können insbesondere durch Wetter, Wasserstand oder technische Gründe entstehen.
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
7. Haftung
Die Haftung des Betreibers ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Für mitgeführte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
8. Sicherheit
Das Betreten gesperrter Bereiche ist untersagt.
Rettungsmittel dürfen nur im Notfall verwendet werden.
Im Notfall sind die Anweisungen der Besatzung strikt zu befolgen.
9. Ausschluss von der Beförderung
- stark alkoholisierten Personen
- Personen, die Sicherheitsvorschriften missachten
- Personen, die andere gefährden
In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
Es gilt österreichisches Recht.
